Hier finden Sie unsere AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SITA Airport IT GmbH (Parkhaus und Parkplatz PSD BANK DOME)
- AGB gültig ab 29.05.2019
Das Parkplatzbuchungssystem und die Nutzung der von der SITA Airport IT GmbH angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung.
A. Allgemeine Online-Vertragsbedingungen
I. Mit der Bereitstellung des Online-Reservierungs-/Buchungssystems ist kein rechtsverbindliches Angebot der SITA Airport IT GmbH verbunden, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, uns ein Angebot zum Abschluss eines Reservierungs- oder Stellplatzmietvertrages zu unterbreiten.
II. Durch Absenden des Online-Vertragsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reservierungs- oder Stellplatzmietvertrages ab.
III. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt durch eine Bestätigung der SITA Airport IT GmbH, welche unverzüglich nach Abgabe des Angebots und erfolgter Prüfung der Verfügbarkeit von Parkplätzen durch die SITA Airport IT GmbH erfolgt (Vertragsbestätigung).
IV. Widerrufsbelehrung
Die Vertragsbestätigung kann nach Maßgabe der nachfolgenden Hinweise vom Kunden im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts widerrufen werden, wenn er bei Abschluss des Mietvertrages als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelte. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind natürliche Personen, die den Mietvertrag zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss (d.h. nach Erhalt der Vertragsbestätigung) ohne Angabe von Gründen widerrufen. Wird die Vertragserklärung innerhalb einer Frist von weniger als zwei Wochen vor dem gewünschten Termin für die Stellplatzmiete abgegeben, so endet die Frist zum Widerruf spätestens am Tag der Nutzung des Stellplatzes mit der Einfahrt ins Parkhaus. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß §§ 312c, 312d Abs. 1, 312g Abs.1, 355 BGB in Verbindung mit Artikel 246a EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist:
*****
Muster-Widerrufsformular(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An die
SITA Airport IT GmbH
IT Parking
Parsevalstraße 7a
40468 Düsseldorf
Telefax: +49 (0)211 55359
E-Mail: info@sita-airport-it.aeroHiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Reservierung / Anmietung eines Stellplatzes:
-
Bestellt am ……….. (Datum einfügen) / für den Zeitraum ………………. (Buchungszeitraum einfügen) für das Kfz mit dem Kennzeichen ………… (Kfz-Kennzeichen einfügen)
-
Name des/der Verbraucher(s)
-
Anschrift des/der Verbraucher(s)
-
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
-
Datum(*) Unzutreffendes streichen.
*****Der Widerruf ist zu richten an:
SITA Airport IT GmbH
IT Parking
Parsevalstraße 7a
40468 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 421-55100
Telefax: +49 (0)211 55359
E-Mail: info@sita-airport-it.aero
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind, sofern erfolgt, die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
V. Europäische Online-Streitbeilegungsplattform
Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online- Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.
An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle muss die SITA Airport IT GmbH nicht teilnehmen. Wir ziehen es vor, Ihre Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht an einem solchen Streitbeilegungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt.
B. Allgemeine Einstellbedingungen, Besondere Bedingungen für die Stellplatz-Reservierung sowie für Umbuchung und Stornierung
Die folgenden Allgemeinen Einstellbedingungen und Benutzungsbestimmungen gelten für die Online-Parkplatzbuchung und -reservierung, es sei denn, es ist in den Besonderen Bedingungen für die Parkplatz-Reservierung etwas abweichend davon geregelt.
I. Mietvertrag
1. Mit Abschluss des Stellplatzmietvertrages durch die Vertragsbestätigung ist die SITA Airport IT GmbH verpflichtet, dem Mieter in der in der Vertragsbestätigung bestimmten Parkierungsanlage für die in der Vertragsbestätigung bestimmte Einstelldauer (Mietzeit) einen Stellplatz gegen Zahlung des in der Vertragsbestätigung genannten Mietzinses (Parkgebühren) zum Gebrauch zu überlassen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz in der in der Vertragsbestätigung genannten Parkierungsanlage besteht nicht.
2. Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Mietvertrages. Auch wenn in der Parkierungsanlage Personal präsent ist oder diese mit optisch-elektronischen Einrichtungen beobachtet wird (Videoüberwachung), ist hiermit keine Obhuts- oder Haftungsübernahme verbunden, insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigung. Bei Videoüberwachung ist verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze die SITA Airport IT GmbH, Parsevalstraße 7a, 40468 Düsseldorf, Tel. +49 (0)211/ 421 55001.
II. Mietpreis / Park- und Reservierungsgebühr
1. Der Mietzins (Parkgebühr) bestimmt sich nach der Verweildauer zwischen Ein- und Ausfahrt eines Fahrzeugs in die bzw. aus der Parkierungsanlage (Mietzeit). Bei Einhaltung der online gebuchten Parkzeit gelten die im Mietvertrag vereinbarten Entgelte. Sofern die Mietzeit überschritten wird, gelten die in Ziffer V, 4 genannten Entgelte. Dies gilt auch bei Buchung eventueller Sonderangebote, wenn die Voraussetzungen dieser Sonderangebote seitens des Mieters nicht eingehalten werden.
2. Die in der Buchungsmaske ausgewiesene Parkgebühr ist bei Produkten mit der Zahlungsart „Vorkasse“ sofort über einen der angebotenen Zahlungswege zu zahlen. Eine Rückerstattung von Parkgebühren ist ausgeschlossen, wenn der Kunde vor Ende der in der Vertragsbestätigung ausgewiesenen Mietzeit aus der Parkierungsanlage ausfährt.
Bei Produkten mit der Zahlungsart „Zahlung bei Ausfahrt“, hat der Kunde zur Einfahrt eine Einfahrtskarte verwendet. In diesem Fall ist die Parkgebühr vor Entfernung des Fahrzeugs unter Vorlage der Einfahrtskarte am Kassenautomaten oder in der Parkservicezentrale vor Ort zu bezahlen.
3. Für kostenpflichtige Reservierungen ist die in der Reservierungs-/Buchungsmaske ausgewiesene Reservierungsgebühr sofort bei Buchung/Reservierung über einen der angebotenen Zahlungswege zu zahlen.
4. Eine Rückerstattung der Reservierungsgebühr ist ausgeschlossen, insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde die Reservierung oder den Stellplatz nicht nutzt oder nicht innerhalb der unter Ziffer III genannten Reservierungs-/Mietzeit in die Parkierungsanlage einfährt.
5. Sollte der Kunde bei Ausfahrt nicht in der Lage sein, die Parkgebühren zu begleichen, so ist die SITA Airport IT GmbH berechtigt, die angefallenen Parkgebühren über die bei Buchung genutzte Kreditkarte einzuziehen.
III. Besondere Bedingungen für die Stellplatz-Reservierung: Reservierungspflicht – Reservierungszeit, Miete
1. Mit Abschluss des Reservierungsvertrages durch die Vertragsbestätigung ist die SITA Airport IT GmbH verpflichtet, für den Kunden in der in der Vertragsbestätigung bestimmten Parkierungsanlage einen Stellplatz freizuhalten zum Zwecke des Abschlusses eines Mietvertrags gemäß Lit. B. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz in der in der Vertragsbestätigung bestimmten Parkierungsanlage besteht nicht.
2. Die SITA Airport IT GmbH hält für den Kunden einen reservierten Stellplatz für die Dauer von 4 Stunden gerechnet ab der in der Vertragsbestätigung genannten Einfahrtszeit frei (Reservierungszeit). Findet innerhalb der Reservierungszeit keine Einfahrt in die in der Vertragsbestätigung bestimmte Parkierungsanlage statt, so gilt die Reservierung als nicht wahrgenommen. In diesem Fall wird die Reservierung gelöscht und die SITA Airport IT GmbH ist berechtigt, den Stellplatz anderweitig zu vergeben.
3. Mit dem Einfahren in die Parkierungsanlage kommt zwischen der SITA Airport IT GmbH und dem Kunden ein Mietvertrag über einen Stellplatz zu den Bedingungen gemäß Lit. B zustande.
4. Die Parkgebühr wird bei Produkten mit der Zahlungsart „Zahlung bei Ausfahrt“ bei Ausfahrt aus der Parkierungsanlage an dem Ausfahrtsterminal nach dem Parktarif ermittelt, der zum Einfahrtszeitpunkt gilt, und ist mit der bei der Reservierung angegebenen Kredit- oder EC-Karte zu entrichten. Bei Verwendung eines Barcodes zur Einfahrt kann mit einer beliebigen Kredit- oder EC-Karte bezahlt werden. Hat der Kunde zur Einfahrt eine Einfahrtskarte (Parkticket) verwendet, muss er die Parkgebühr vor der Ausfahrt am Kassenautomaten oder unter Vorlage der Einfahrtskarte in der Parkservicezentrale vor Ort begleichen.
IV. Besondere Bedingungen für Umbuchung / Stornierung
1. Umbuchungen und nachträgliche Änderungen der Reservierung sind zu den nachstehenden Bedingungen grundsätzlich möglich, wobei ein Wechsel des vermietenden Vertragspartners mit der Umbuchung nicht mehr vorgenommen werden kann:
1.1 Eine einmalige Umbuchung kann kostenlos vorgenommen werden. Die Reservierungsgebühr wird nicht zurückerstattet. Umbuchungen sind ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Vertragsbestätigung bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich.
1.2 Bei Umbuchungen kann der neu gewählte Parkzeitbeginn bis zu 12 Monate nach dem ursprünglich vereinbarten Parkzeitbeginn liegen.
1.3 Umbuchungen in eine andere Tarifzone sind möglich, sofern das neu gewählte Parkangebot dieselbe Zahlungsart („Vorkasse“ oder „Zahlung bei Ausfahrt“) wie das ursprünglich gebuchte aufweist.
1.4 Umbuchungen mit einer Verlängerung oder Verkürzung des ursprünglich gebuchten Parkzeitraums sind ebenfalls möglich.
Bei Umbuchungen in eine teurere Tarifzone oder Umbuchungen mit einer Verlängerung des ursprünglich gebuchten Parkzeitraums wird zusätzlich die Preisdifferenz zum ursprünglich gebuchten Parkangebot berechnet. Bei Produkten mit der Zahlungsart „Vorkasse“ wird Ihre Kreditkarte mit Abschluss der Umbuchung mit der entsprechenden Preisdifferenz belastet. Bei Produkten mit der Zahlungsart „Zahlung bei Ausfahrt“ zahlen Sie die Parkgebühren direkt vor Ort (die Parkgebühren berechnen sich nach Ihrem tatsächlichen Aufenthalt und werden vor Ort laut Tarifaushang des jeweiligen Parkplatzes berechnet).
Bei Umbuchungen in eine günstigere Tarifzone oder Umbuchungen mit einer Verkürzung des ursprünglich gebuchten Parkzeitraums wird der Differenzbetrag bei Produkten mit der Zahlungsart „Vorkasse“ nicht zurückerstattet.
2. Bei Produkten mit der Zahlungsart „Vorkasse“ ist eine Rückerstattung der Parkgebühren für den Fall, dass der Kunde den angemieteten Stellplatz nicht nutzt, nur möglich, wenn a) die Stornierung für das betreffende Produkt nicht bereits bei der Buchung ausdrücklich ausgeschlossen worden ist und b) der Kunde die Parkplatzbuchung bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn schriftlich oder per Email an die in Lit. A Ziffer III. genannte Adresse storniert. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Stornierungserklärung bei der SITA Airport IT GmbH.
Im Falle einer gemäß dem obigen Absatz gültigen Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro inkl. Umsatzsteuer berechnet und der Differenzbetrag (Parkgebühr abzgl. Bearbeitungsgebühr) wird dem Kunden zurückerstattet. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass der SITA Airport IT GmbH geringere Kosten entstanden sind.
Im Übrigen ist eine Rückerstattung der Parkgebühren für den Fall, dass der Kunde den angemieteten Stellplatz nicht nutzt, nur nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (derzeit: § 537 BGB) möglich.
3. Das Widerrufsrecht wird von den vorstehenden Regelungen dieser Ziffer IV. nicht berührt und bleibt gemäß den Regelungen von Lit. A Ziffer III. bestehen.
V. Einstelldauer
1. Der Vertrag endet mit dem Ablauf der Mietzeit spätestens jedoch nach einer Parkdauer von 6 Wochen, es sei denn, der Vertrag wird vorher fristlos gekündigt oder etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart.
2. Für die Mietzeit ist die ordentliche Kündigung des Mietvertrages ausgeschlossen. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der Mietzeit, es sei denn, der Mietvertrag wird vorher fristlos gekündigt.
3. Der Mieter ist verpflichtet, das abgestellte Fahrzeug nach Vertragsende unverzüglich aus der Parkierungsanlage zu entfernen und nicht entrichtete Parkgebühren zu bezahlen. Kommt der Mieter seiner Räumungspflicht nicht nach, so ist die SITA Airport IT GmbH nach vorheriger schriftlicher Aufforderung unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung berechtigt, das Fahrzeug des Mieters aus der Parkierungsanlage zu entfernen. Der Mieter trägt die Kosten der Räumung, Aufbewahrung, Verwertung und Entsorgung, es sei denn, der Mieter hat die unterbliebene Räumung nicht zu vertreten.
4. Entfernt der Mieter sein Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht aus der Parkierungsanlage, schuldet der Mieter für die Zeit bis zur Entfernung Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Parkgebühren. Als ortsüblich gelten die in der Zeit bis zur Entfernung für die Parkierungsanlage, in der das Fahrzeug steht, geltenden, vor Ort aushängenden Parkgebühren.
5. Die Nutzungsentschädigung ist vor Entfernung des Fahrzeuges mittels Kreditkarte oder EC-Karte zu bezahlen. Auf Wunsch erhält der Kunde einen Beleg über die eingezogene Nutzungsentschädigung. Hat der Kunde zur Einfahrt eine Einfahrtskarte verwendet, ist die Nutzungsentschädigung vor Entfernung des Fahrzeugs unter Vorlage der Einfahrtskarte in der Parkservicezentrale vor Ort zu bezahlen.
6. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für die SITA Airport IT GmbH ist insbesondere gegeben, wenn der Mieter trotz Abmahnung erneut oder weiterhin gegen die Benutzungsbestimmungen gemäß Lit. C verstößt, es sei denn, der Mieter hat den Verstoß nicht zu vertreten.
7. Bei Verstoß gegen die Benutzungsbestimmungen gemäß Lit. C oder sonstigen Besitzstörungen ist die SITA Airport IT GmbH berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters abschleppen zu lassen, sofern zwischen dem Einstellen des Fahrzeugs und der Beauftragung des Abschleppunternehmens nicht mehr als acht Stunden vergangen sind. Die SITA Airport IT GmbH ist ferner berechtigt, das Fahrzeug im Falle dringender Gefahr aus der Parkierungsanlage zu entfernen.
VI. Haftung der Vermieterin
1. Während der Dauer des Mietvertrages haftet die SITA Airport IT GmbH nur auf Schadenersatz (einschließlich außervertraglicher Haftung), wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht beruht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Mieter vertraut und vertrauen darf. Zu diesen wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten gehören keine Nebenleistungen wie Shuttle- oder Gepäckservice.
2. Sofern SITA Airport IT GmbH eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2.1 Die Haftung von SITA Airport IT GmbH für Vermögensschäden ist demnach beschränkt pro Schadensfall auf einen Betrag von fünftausend EURO (5.000,- €) und für alle Schadensfälle unter diesem Vertrag auf einen Betrag von zehntausend EURO (10.000,- €).
2.2 Bei einer Haftung für Sachschäden ist der Schaden auf den Betrag von höchstens dreißigtausend EURO (30.000,- €) begrenzt.
2.3 Die Haftung für die Verletzung sonstiger Pflichten ist ausgeschlossen.
3. Eine Haftung von SITA Airport IT GmbH für Folgeschäden oder mittelbare Schäden einschließlich aber nicht beschränkt auf entgangenem Gewinn und ausgebliebener Einsparungen ist ausgeschlossen.
4. Die SITA Airport IT GmbH haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten und insbesondere infolge Diebstahls oder durch Beschädigungen des Fahrzeugs entstanden sind.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der Mitarbeiter der Parteien, aller in die Durchführung dieses Vertrags einbezogenen verbundenen Unternehmen der Parteien sowie deren jeweilige Mitarbeiter.
6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit SITA Airport IT GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften haften sowie bei Personenschäden.
VII. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen der SITA Airport IT GmbH oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen und Beschädigungen der Parkierungsanlage.
VIII. Zugangsmedium
1. Für die Einfahrt und Ausfahrt aus der Parkierungsanlage hat der Mieter das bei der Buchung festgelegte Zugangsmedium (EC-Karte, Kreditkarte, PIN-Code oder Barcode) zu nutzen. Sollte dieses Zugangsmedium bei der Einfahrt die Ausgabe eines Einfahrtickets auslösen, ist dieses Einfahrtsticket zu entnehmen und dieses gilt dann als Berechtigungsnachweis für die Nutzung des reservierten Stellplatzes. Zur Parkgebührenermittlung und Zahlung ist dieses vor Verlassen des Parkbereichs in den Kassenautomaten einzuführen.
2. Für die SITA Airport IT GmbH gilt der jeweilige Besitzer des Zugangsmediums als zur Benutzung des angemieteten Stellplatzes berechtigt. Die SITA Airport IT GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Berechtigung nachzuprüfen. Bei Nichtannahme des Zugangsmediums ist die Rufhilfetaste des Einfahrtsterminals zu drücken. Bei der Ausfahrt hat der Mieter das Zugangsmedium bzw. das nach Zahlung am Kassenautomaten erhaltene Ticket in den Ausfahrtsterminal einzuführen. Bei Zahlung an Kassierpersonal hat sich der Mieter diese quittieren zu lassen; auf der Quittung sind der Name des Kassierers, der Zahlbetrag und das Datum zu vermerken.
IX. Anwendbares Recht – Gerichtsstandsvereinbarung – Übersetzungen
1. Ist der Kunde / Mieter Verbraucher, gelten die zwingenden Vorschriften des Rechts des Landes, in dem er sich gewöhnlich aufhält.2. Außerhalb des Bereiches verbraucherschützender Normen gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts.
3. Ist der Kunde / Mieter Kaufmann, so wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Geschäftssitz der SITA Airport IT GmbH, mithin Düsseldorf, vereinbart, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben.
4. Im Fall der Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt allein die deutsche Fassung rechtsverbindlich.C. Benutzungsbestimmungen
1. Das Fahrzeug kann nur während der vor Ort ausgehängten oder sonst bekannt gegebenen Öffnungszeiten eingestellt und abgeholt werden.
2. Der Mieter ist berechtigt, in der Parkierungsanlage Personenkraftwagen ohne Anhänger abzustellen (Fahrzeuge). Motorräder dürfen nur abgestellt werden, wenn dies durch ein entsprechendes Hinweisschild ausdrücklich gestattet ist. Wohnmobile dürfen nur abgestellt werden, wenn Sie ein Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen nicht überschreiten. Voraussetzung für die Parkberechtigung ist stets, dass das abgestellte Fahrzeug haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen ist.
3. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden und zwar je Stellplatz nur ein Fahrzeug. Das Rückwärts-Einparken ist nicht gestattet. Ist Einweisungspersonal vorhanden, hat der Mieter auf dem ihm zugewiesenen Platz zu parken. Sind Stellplätze Mietern mit besonderer Berechtigung vorbehalten (z.B. Reservierte Stellplätze, Dauerparker, Behinderte, Frauen), so hat der Mieter diese auf Verlangen nachzuweisen. Nutzer reservierter Stellplätze ohne beschränkte Zufahrt haben die Reservierungsbestätigung von außen sichtbar im Fahrzeug zu hinterlegen.
4. Innerhalb der Parkierungsanlage darf das Fahrzeug höchstens mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
5. In der Parkierungsanlage ist nicht gestattet
– die Lagerung von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen sowie leeren Betriebsstoffbehältern,
– das unnötige Laufenlassen von Motoren,
– das Parken von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Motor oder sonst verkehrsunsicheren Zustand,
– der Aufenthalt in der Parkierungsanlage, sofern er nicht ausschließlich im Zusammenhang mit dem Abstellen eines Fahrzeugs steht, insbesondere das Campieren,
– die Reparatur oder Wartung von Fahrzeugen,
– die Verunreinigung der Parkierungsanlage, insbesondere durch Reinigung des Fahrzeuges, Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoff oder Öl;
– das Begehen der Fahrbahnen einschließlich der Ein- und Ausfahrten, es sei denn, es sind keine Gehwege oder Seitenstreifen vorhanden;
– das Rauchen und die Verwendung von Feuer;
– das Befahren mit Fahrrädern, Mofas, Inlineskates, Skateboards und sonstigen Fahrzeugen oder Geräten sowie deren Abstellen in der Parkierungsanlage;
– das Verteilen von Werbematerial.
6. Der Mieter hat außerdem die Anweisungen des Personals zu befolgen sowie die Verkehrszeichen und Hinweisschilder vor Ort zu beachten. Im Übrigen gelten die Flughafenbenutzungsordnung und die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend.
7. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden, die er am Parkhaus oder den sich darin befindlichen Anlagen verursacht hat, unverzüglich der SITA Airport IT GmbH zu melden.
8. Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Schäden an seinem Fahrzeug bei dem für die Parkierungsanlage zuständigen und erforderlichenfalls über den Notruf zu kontaktierendem Personal vor Verlassen der Parkierungsanlage anzuzeigen und diesem Gelegenheit zur Untersuchung des Fahrzeugs zu geben. Ist dies dem Mieter ausnahmsweise nicht möglich, weil bei Ausfahrt kein Mitarbeiter verfügbar ist, oder aus sonstigen Gründen nicht zumutbar, hat die Anzeige spätestens 7 Tage nach dem Schadensfall in Textform (z.B. Email, Telefax, SMS etc.) bei der SITA Airport IT GmbH unter der in Lit. A Ziffer III. genannten Adresse zu erfolgen. Bei nicht offensichtlichen Schäden hat die Anzeige schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens, jedenfalls aber innerhalb von 80 Tagen nach Abschluss des Parkvorgangs ebenfalls in Textform zu erfolgen (Ausschlussfristen), da aus Datenschutzgründen die Daten über den Parkvorgang anschließend gelöscht werden.
9. Verstößt der Mieter gegen seine Anzeigepflicht gemäß vorstehendem Absatz Ziffer C.8, sind sämtliche Schadensersatzansprüche des Mieters ausgeschlossen, es sei denn, der Mieter hat den Verstoß nicht zu vertreten. Dieser Haftungsausschluss greift nicht ein, wenn dem Mieter ein Personenschaden entstanden ist oder die SITA Airport IT GmbH den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
Stand: 29.05.2019Download: AGB der SITA Airport IT GmbH (Parkhaus und Parkplatz PSD BANK DOME) gültig ab 29.05.2019 (PDF, 336 KB)
- AGB gültig vom 30.01.2019 bis 28.05.2019
Das Parkplatzbuchungssystem und die Nutzung der von der SITA Airport IT GmbH angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung.
A. Allgemeine Online-Vertragsbedingungen
I. Mit der Bereitstellung des Online-Reservierungs-/Buchungssystems ist kein rechtsverbindliches Angebot der SITA Airport IT GmbH verbunden, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, uns ein Angebot zum Abschluss eines Reservierungs- oder Stellplatzmietvertrages zu unterbreiten.
II. Durch Absenden des Online-Vertragsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reservierungs- oder Stellplatzmietvertrages ab.
III. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt durch eine Bestätigung der SITA Airport IT GmbH, welche unverzüglich nach Abgabe des Angebots und erfolgter Prüfung der Verfügbarkeit von Parkplätzen durch die SITA Airport IT GmbH erfolgt (Vertragsbestätigung).
Die Vertragsbestätigung kann nach Maßgabe der nachfolgenden Hinweise vom Kunden im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts widerrufen werden, wenn er bei Abschluss des Mietvertrages als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelte. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind natürliche Personen, die den Mietvertrag zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail), widerrufen. Wird die Vertragserklärung innerhalb einer Frist von weniger als zwei Wochen vor dem gewünschten Termin für die Stellplatzmiete abgegeben, so endet die Frist zum Widerruf spätestens am Tag der Nutzung des Stellplatzes mit der Einfahrt ins Parkhaus. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
SITA Airport IT GmbH
IT Parking
Parsevalstraße 7a
40468 Düsseldorf
Telefax: +49 (0)211 55359
E-Mail: info@sita-airport-it.aeroWiderrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind, sofern erfolgt, die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
Die folgenden Allgemeinen Einstellbedingungen und Benutzungsbestimmungen gelten für die Online-Parkplatzbuchung und -reservierung, es sei denn, es ist in den Besonderen Bedingungen für die Parkplatz-Reservierung etwas abweichend davon geregelt.
B. Allgemeine Einstellbedingungen
I. Mietvertrag
1. Mit Abschluss des Stellplatzmietvertrages durch die Vertragsbestätigung ist die SITA Airport IT GmbH verpflichtet, dem Mieter in der in der Vertragsbestätigung bestimmten Parkierungsanlage für die in der Vertragsbestätigung bestimmte Einstelldauer (Mietzeit) einen Stellplatz gegen Zahlung des in der Vertragsbestätigung genannten Mietzinses (Parkgebühren) zum Gebrauch zu überlassen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz in der in der Vertragsbestätigung genannten Parkierungsanlage besteht nicht.
2. Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Mietvertrages. Auch wenn in der Parkierungsanlage Personal präsent ist oder diese mit optisch-elektronischen Einrichtungen beobachtet wird (Videoüberwachung), ist hiermit keine Obhuts- oder Haftungsübernahme verbunden, insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigung. Bei Videoüberwachung ist verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze die SITA Airport IT GmbH, Parsevalstraße 7a, 40468 Düsseldorf, Tel. +49 (0)211/ 421 55001.
II. Mietpreis / Park- und Reservierungsgebühr
1. Der Mietzins (Parkgebühr) bestimmt sich nach der Verweildauer zwischen Ein- und Ausfahrt eines Fahrzeugs in die bzw. aus der Parkierungsanlage (Mietzeit). Bei Einhaltung der online gebuchten Parkzeit gelten die im Mietvertrag vereinbarten Entgelte. Sofern die Mietzeit überschritten wird, gelten die in Ziffer III, 4 genannten Entgelte. Dies gilt auch bei Buchung eventueller Sonderangebote, wenn die Voraussetzungen dieser Sonderangebote seitens des Mieters nicht eingehalten werden.
2. Die in der Buchungsmaske ausgewiesene Parkgebühr ist bei Produkten mit der Zahlungsart „Vorkasse“ sofort über einen der angebotenen Zahlungswege zu zahlen. Eine Rückerstattung von Parkgebühren ist ausgeschlossen, wenn der Kunde vor Ende der in der Vertragsbestätigung ausgewiesenen Mietzeit aus der Parkierungsanlage ausfährt.
Bei Produkten mit der Zahlungsart „Zahlung bei Ausfahrt“, hat der Kunde zur Einfahrt eine Einfahrtskarte verwendet (vgl. nachstehend Lit. D II 2). In diesem Fall ist die Parkgebühr vor Entfernung des Fahrzeugs unter Vorlage der Einfahrtskarte am Kassenautomaten oder in der Parkservicezentrale vor Ort zu bezahlen.
3. Für kostenpflichtige Reservierungen ist die in der Reservierungs-/Buchungsmaske ausgewiesene Reservierungsgebühr sofort bei Buchung/Reservierung über einen der angebotenen Zahlungswege zu zahlen.
4. Eine Rückerstattung der Reservierungsgebühr ist ausgeschlossen, insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde die Reservierung oder den Stellplatz nicht nutzt oder nicht innerhalb der Reservierungs-/Mietzeit in die Parkierungsanlage einfährt.
5. Sollte der Kunde bei Ausfahrt nicht in der Lage sein, die Parkgebühren zu begleichen, so ist die SITA Airport IT GmbH berechtigt, die angefallenen Parkgebühren über die bei Buchung genutzte Kreditkarte oder EC Karte einzuziehen.
III. Einstelldauer
1. Der Vertrag endet mit dem Ablauf der Mietzeit spätestens jedoch nach einer Parkdauer von 6 Wochen, es sei denn, der Vertrag wird vorher fristlos gekündigt oder etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart.
2. Für die Mietzeit ist die ordentliche Kündigung des Mietvertrages ausgeschlossen. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der Mietzeit, es sei denn, der Mietvertrag wird vorher fristlos gekündigt.
3. Der Mieter ist verpflichtet, das abgestellte Fahrzeug nach Vertragsende unverzüglich aus der Parkierungsanlage zu entfernen und nicht entrichtete Parkgebühren zu bezahlen. Kommt der Mieter seiner Räumungspflicht nicht nach, so ist die SITA Airport IT GmbH nach vorheriger schriftlicher Aufforderung unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung berechtigt, das Fahrzeug des Mieters aus der Parkierungsanlage zu entfernen. Der Mieter trägt die Kosten der Räumung, Aufbewahrung, Verwertung und Entsorgung, es sei denn, der Mieter hat die unterbliebene Räumung nicht zu vertreten.
4. Entfernt der Mieter sein Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht aus der Parkierungsanlage, schuldet der Mieter für die Zeit bis zur Entfernung Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Parkgebühren. Als ortsüblich gelten die in der Zeit bis zur Entfernung für die Parkierungsanlage, in der das Fahrzeug steht, geltenden, vor Ort aushängenden Parkgebühren.
5. Die Nutzungsentschädigung ist vor Entfernung des Fahrzeuges mittels Kreditkarte oder EC-Karte zu bezahlen. Auf Wunsch erhält der Kunde einen Beleg über die eingezogene Nutzungsentschädigung. Hat der Kunde zur Einfahrt eine Einfahrtskarte verwendet (vgl. nachstehend Lit. B VI 1 und 2), ist die Nutzungsentschädigung vor Entfernung des Fahrzeugs unter Vorlage der Einfahrtskarte in der Parkservicezentrale vor Ort zu bezahlen.
6. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für die SITA Airport IT GmbH ist insbesondere gegeben, wenn der Mieter trotz Abmahnung erneut oder weiterhin gegen die Benutzungsbestimmungen gemäß Lit. C verstößt, es sei denn, der Mieter hat den Verstoß nicht zu vertreten.
7. Bei Verstoß gegen die Benutzungsbestimmungen gemäß Lit. C oder sonstigen Besitzstörungen ist die SITA Airport IT GmbH berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters abschleppen zu lassen, sofern zwischen dem Einstellen des Fahrzeugs und der Beauftragung des Abschleppunternehmens nicht mehr als acht Stunden vergangen sind. Die SITA Airport IT GmbH ist ferner berechtigt, das Fahrzeug im Falle dringender Gefahr aus der Parkierungsanlage zu entfernen.
IV. Haftung der Vermieterin
1. Während der Dauer des Mietvertrages haftet die SITA Airport IT GmbH nur auf Schadenersatz (einschließlich außervertraglicher Haftung), wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht beruht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Mieter vertraut und vertrauen darf. Zu diesen wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten gehören keine Nebenleistungen wie Shuttle- oder Gepäckservice.
2. Sofern SITA Airport IT GmbH eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2.1 Die Haftung von SITA Airport IT GmbH für Vermögensschäden ist demnach beschränkt pro Schadensfall auf einen Betrag von fünftausend EURO (5.000,- €) und für alle Schadensfälle unter diesem Vertrag auf einen Betrag von zehntausend EURO (10.000,- €).
2.2 Bei einer Haftung für Sachschäden ist der Schaden auf den Betrag von höchstens dreißigtausend EURO (30.000,- €) begrenzt.
2.3 Die Haftung für die Verletzung sonstiger Pflichten ist ausgeschlossen.
3. Eine Haftung von SITA Airport IT GmbH für Folgeschäden oder mittelbare Schäden einschließlich aber nicht beschränkt auf entgangenem Gewinn und ausgebliebener Einsparungen ist ausgeschlossen.
4. Die SITA Airport IT GmbH haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten und insbesondere infolge Diebstahls oder durch Beschädigungen des Fahrzeugs entstanden sind.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der Mitarbeiter der Parteien, aller in die Durchführung dieses Vertrags einbezogenen verbundenen Unternehmen der Parteien sowie deren jeweilige Mitarbeiter.
6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit SITA Airport IT GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften haften sowie bei Personenschäden.
V. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen der SITA Airport IT GmbH oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen und Beschädigungen der Parkierungsanlage.
VI. Zugangsmedium
1. Für die Einfahrt und Ausfahrt aus der Parkierungsanlage hat der Mieter das bei der Buchung festgelegte Zugangsmedium (EC-Karte, Kreditkarte, PIN-Code oder Barcode) zu nutzen. Sollte dieses Zugangsmedium bei der Einfahrt die Ausgabe eines Einfahrtickets auslösen, ist dieses Einfahrtsticket zu entnehmen und dieses gilt dann als Berechtigungsnachweis für die Nutzung des reservierten Stellplatzes. Zur Parkgebührenermittlung und Zahlung ist dieses vor Verlassen des Parkbereichs in den Kassenautomaten einzuführen.
2. Für die SITA Airport IT GmbH gilt der jeweilige Besitzer des Zugangsmediums als zur Benutzung des angemieteten Stellplatzes berechtigt. Die SITA Airport IT GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Berechtigung nachzuprüfen. Bei Nichtannahme des Zugangsmediums ist die Rufhilfetaste des Einfahrtsterminals zu drücken. Bei der Ausfahrt hat der Mieter das Zugangsmedium bzw. das nach Zahlung am Kassenautomaten erhaltene Ticket in den Ausfahrtsterminal einzuführen. Bei Zahlung an Kassierpersonal hat sich der Mieter diese quittieren zu lassen; auf der Quittung sind der Name des Kassierers, der Zahlbetrag und das Datum zu vermerken.
VII. Anwendbares Recht – Gerichtsstandsvereinbarung – Übersetzungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ist der Mieter Kaufmann, so wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Geschäftssitz der SITA Airport IT GmbH, mithin Düsseldorf, vereinbart, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben.
3. Im Fall der Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt allein die deutsche Fassung rechtsverbindlich.
C. Benutzungsbestimmungen
1. Das Fahrzeug kann nur während der vor Ort ausgehängten oder sonst bekannt gegebenen Öffnungszeiten eingestellt und abgeholt werden.
2. Der Mieter ist berechtigt, in der Parkierungsanlage Personenkraftwagen ohne Anhänger abzustellen (Fahrzeuge). Motorräder dürfen nur abgestellt werden, wenn dies durch ein entsprechendes Hinweisschild ausdrücklich gestattet ist. Wohnmobile dürfen nur abgestellt werden, wenn Sie ein Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen nicht überschreiten. Voraussetzung für die Parkberechtigung ist stets, dass das abgestellte Fahrzeug haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen ist.
3. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden und zwar je Stellplatz nur ein Fahrzeug. Das Rückwärts-Einparken ist nicht gestattet. Ist Einweisungspersonal vorhanden, hat der Mieter auf dem ihm zugewiesenen Platz zu parken. Sind Stellplätze Mietern mit besonderer Berechtigung vorbehalten (z.B. Reservierte Stellplätze, Dauerparker, Behinderte, Frauen), so hat der Mieter diese auf Verlangen nachzuweisen. Nutzer reservierter Stellplätze ohne beschränkte Zufahrt haben die Reservierungsbestätigung von außen sichtbar im Fahrzeug zu hinterlegen.
4. Innerhalb der Parkierungsanlage darf das Fahrzeug höchstens mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
5. In der Parkierungsanlage ist nicht gestattet
– die Lagerung von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen sowie leeren Betriebsstoffbehältern,
– das unnötige Laufenlassen von Motoren,
– das Parken von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Motor oder sonst verkehrsunsicheren Zustand,
– der Aufenthalt in der Parkierungsanlage, sofern er nicht ausschließlich im Zusammenhang mit dem Abstellen eines Fahrzeugs steht, insbesondere das Campieren,
– die Reparatur oder Wartung von Fahrzeugen,
– die Verunreinigung der Parkierungsanlage, insbesondere durch Reinigung des Fahrzeuges, Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoff oder Öl;
– das Begehen der Fahrbahnen einschließlich der Ein- und Ausfahrten, es sei denn, es sind keine Gehwege oder Seitenstreifen vorhanden;
– das Rauchen und die Verwendung von Feuer;
– das Befahren mit Fahrrädern, Mofas, Inlineskates, Skateboards und sonstigen Fahrzeugen oder Geräten sowie deren Abstellen in der Parkierungsanlage;
– das Verteilen von Werbematerial.
6. Der Mieter hat außerdem die Anweisungen des Personals zu befolgen sowie die Verkehrszeichen und Hinweisschilder vor Ort zu beachten. Im Übrigen gelten die Flughafenbenutzungsordnung und die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend.
7. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden, die er am Parkhaus oder den sich darin befindlichen Anlagen verursacht hat, unverzüglich der SITA Airport IT GmbH zu melden.
8. Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Schäden an seinem Fahrzeug bei dem für die Parkierungsanlage zuständigen und erforderlichenfalls über den Notruf zu kontaktierenden Personal vor Verlassen der Parkierungsanlage anzuzeigen und diesem Gelegenheit zur Untersuchung des Fahrzeugs zu geben. Ist dies dem Mieter ausnahmsweise nicht möglich, weil bei Ausfahrt kein Mitarbeiter verfügbar ist, oder aus sonstigen Gründen nicht zumutbar, hat die Anzeige spätestens 7 Tage nach dem Schadensfall in Textform (z.B. Email, Telefax, SMS etc.) bei der SITA Airport IT GmbH unter der in Ziffer I.2. genannten Adresse zu erfolgen. Bei nicht offensichtlichen Schäden hat die Anzeige schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens, jedenfalls aber innerhalb von 80 Tagen nach Abschluss des Parkvorgangs ebenfalls in Textform zu erfolgen (Ausschlussfristen), da aus Datenschutzgründen die Daten über den Parkvorgang anschließend gelöscht werden.
9. Verstößt der Mieter gegen seine Anzeigepflicht gemäß vorstehendem Absatz Ziffer C.8, sind sämtliche Schadensersatzansprüche des Mieters ausgeschlossen, es sei denn, der Mieter hat den Verstoß nicht zu vertreten. Dieser Haftungsausschluss greift nicht ein, wenn dem Mieter ein Personenschaden entstanden ist oder die SITA Airport IT GmbH den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
D. Besondere Bedingungen für die Stellplatz-Reservierung sowie für Umbuchung und Stornierung
I. Reservierungspflicht – Reservierungszeit, Miete
1. Mit Abschluss des Reservierungsvertrages durch die Vertragsbestätigung ist die SITA Airport IT GmbH verpflichtet, für den Kunden in der in der Vertragsbestätigung bestimmten Parkierungsanlage einen Stellplatz freizuhalten zum Zwecke des Abschlusses eines Mietvertrags gemäß nachfolgender Ziffern 2-3 sowie Lit. B II und III. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz in der in der Vertragsbestätigung bestimmten Parkierungsanlage besteht nicht.
2. Die SITA Airport IT GmbH hält für den Kunden einen reservierten Stellplatz für die Dauer von 4 Stunden gerechnet ab der in der Vertragsbestätigung genannten Einfahrtszeit frei (Reservierungszeit). Findet innerhalb der Reservierungszeit keine Einfahrt in die in der Vertragsbestätigung bestimmte Parkierungsanlage statt, so gilt die Reservierung als nicht wahrgenommen. In diesem Fall wird die Reservierung gelöscht und die SITA Airport IT GmbH ist berechtigt, den Stellplatz anderweitig zu vergeben.
3. Mit dem Einfahren in die Parkierungsanlage kommt zwischen der SITA Airport IT GmbH und dem Kunden ein Mietvertrag über einen Stellplatz zu den Bedingungen gemäß Lit. B zustande.
4. Die Parkgebühr wird bei Produkten mit der Zahlungsart „Zahlung bei Ausfahrt“ bei Ausfahrt aus der Parkierungsanlage an dem Ausfahrtsterminal nach dem Parktarif ermittelt, der zum Einfahrtszeitpunkt gilt, und ist mit der bei der Reservierung angegebenen Kredit- oder EC-Karte zu entrichten. Bei Verwendung eines Barcodes zur Einfahrt kann mit einer beliebigen Kredit- oder EC-Karte bezahlt werden. Hat der Kunde zur Einfahrt eine Einfahrtskarte (Parkticket) verwendet, muss er die Parkgebühr vor der Ausfahrt am Kassenautomaten oder unter Vorlage der Einfahrtskarte in der Parkservicezentrale vor Ort begleichen.
5. Eine Rückerstattung der Reservierungsgebühr ist ausgeschlossen, insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde die Reservierung oder den Stellplatz nicht nutzt oder nicht innerhalb der Reservierungs-/Mietzeit in die Parkierungsanlage einfährt.
II. Umbuchung / Stornierung
1. Umbuchungen und nachträgliche Änderungen der Reservierung sind zu den nachstehenden Bedingungen grundsätzlich möglich, wobei ein Wechsel des vermietenden Vertragspartners mit der Umbuchung nicht mehr vorgenommen werden kann:
1.1 Eine einmalige Umbuchung kann kostenlos vorgenommen werden. Die Reservierungsgebühr wird nicht zurückerstattet. Umbuchungen sind ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Vertragsbestätigung bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich.
1.2 Bei Umbuchungen kann der neu gewählte Parkzeitbeginn bis zu 12 Monate nach dem ursprünglich vereinbarten Parkzeitbeginn liegen.
1.3 Umbuchungen in eine andere Tarifzone sind möglich, sofern das neu gewählte Parkangebot dieselbe Zahlungsart („Vorkasse“ oder „Zahlung bei Ausfahrt“) wie das ursprünglich gebuchte aufweist.
1.4 Umbuchungen mit einer Verlängerung oder Verkürzung des ursprünglich gebuchten Parkzeitraums sind ebenfalls möglich.
Bei Umbuchungen in eine teurere Tarifzone oder Umbuchungen mit einer Verlängerung des ursprünglich gebuchten Parkzeitraums wird zusätzlich die Preisdifferenz zum ursprünglich gebuchten Parkangebot berechnet. Bei Produkten mit der Zahlungsart „Vorkasse“ wird Ihre Kredit- oder EC-Karte mit Abschluss der Umbuchung mit der entsprechenden Preisdifferenz belastet. Bei Produkten mit der Zahlungsart „Zahlung bei Ausfahrt“ zahlen Sie die Parkgebühren direkt vor Ort (die Parkgebühren berechnen sich nach Ihrem tatsächlichen Aufenthalt und werden vor Ort laut Tarifaushang des jeweiligen Parkplatzes berechnet).
Bei Umbuchungen in eine günstigere Tarifzone oder Umbuchungen mit einer Verkürzung des ursprünglich gebuchten Parkzeitraums wird der Differenzbetrag bei Produkten mit der Zahlungsart „Vorkasse“ nicht zurückerstattet.
2. Bei Produkten mit der Zahlungsart „Vorkasse“ ist eine Rückerstattung der Parkgebühren für den Fall, dass der Kunde den angemieteten Stellplatz nicht nutzt, nur möglich, wenn a) die Stornierung für das betreffende Produkt nicht bereits bei der Buchung ausdrücklich ausgeschlossen worden ist und b) der Kunde die Parkplatzbuchung bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn schriftlich oder per Email an die in Lit. A Ziffer III. genannte Adresse storniert. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Stornierungserklärung bei der SITA Airport IT GmbH.
Im Falle einer gemäß dem obigen Absatz gültigen Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro inkl. Umsatzsteuer berechnet und der Differenzbetrag (Parkgebühr abzgl. Bearbeitungsgebühr) wird dem Kunden zurückerstattet. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass der SITA Airport IT GmbH geringere Kosten entstanden sind.
Im Übrigen ist eine Rückerstattung der Parkgebühren für den Fall, dass der Kunde den angemieteten Stellplatz nicht nutzt, nur nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (derzeit: § 537 BGB) möglich.
3. Das Widerrufsrecht wird von den vorstehenden Regelungen dieser Ziffer II. nicht berührt und bleibt gemäß den Regelungen von Lit. A Ziffer III. bestehen.
Stand: 30.01.2019
- AGB gültig bis 29.01.2019
Das Parkplatzbuchungssystem und die Nutzung der von der SITA Airport IT GmbH angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung.
A. Allgemeine Online-Vertragsbedingungen
I. Mit der Bereitstellung des Online-Reservierungs-/Buchungssystems ist kein rechtsverbindliches Angebot der SITA Airport IT GmbH verbunden, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, uns ein Angebot zum Abschluss eines Reservierungs- oder Stellplatzmietvertrages zu unterbreiten.
II. Durch Absenden des Online-Vertragsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reservierungs- oder Stellplatzmietvertrages ab.
III. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt durch eine Bestätigung der SITA Airport IT GmbH, welche unverzüglich nach Abgabe des Angebots und erfolgter Prüfung der Verfügbarkeit von Parkplätzen durch die SITA Airport IT GmbH erfolgt (Vertragsbestätigung).
Die Vertragsbestätigung kann nach Maßgabe der nachfolgenden Hinweise vom Kunden im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts widerrufen werden, wenn er bei Abschluss des Mietvertrages als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelte. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind natürliche Personen, die den Mietvertrag zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail), widerrufen. Wird die Vertragserklärung innerhalb einer Frist von weniger als zwei Wochen vor dem gewünschten Termin für die Stellplatzmiete abgegeben, so endet die Frist zum Widerruf spätestens am Tag der Nutzung des Stellplatzes mit der Einfahrt ins Parkhaus. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
SITA Airport IT GmbH
IT Parking
Parsevalstraße 7a
40468 Düsseldorf
Telefax: +49 (0)211 55359
E-Mail: info@sita-airport-it.aeroWiderrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind, sofern erfolgt die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
Die folgenden Allgemeinen Einstellbedingungen und Benutzungsbestimmungen gelten für die Online-Parkplatzbuchung und -reservierung, es sei denn, es ist in den Besonderen Bedingungen für die Parkplatz-Reservierung etwas abweichend davon geregelt.
B. Allgemeine Einstellbedingungen
I. Mietvertrag
1. Mit Abschluss des Stellplatzmietvertrages durch die Vertragsbestätigung ist die SITA Airport IT GmbH verpflichtet, dem Mieter in der in der Vertragsbestätigung bestimmten Parkierungsanlage für die in der Vertragsbestätigung bestimmte Einstelldauer (Mietzeit) einen Stellplatz gegen Zahlung des in der Vertragsbestätigung genannten Mietzinses (Parkgebühren) zum Gebrauch zu überlassen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz in der in der Vertragsbestätigung genannten Parkierungsanlage besteht nicht.
2. Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Mietvertrages. Auch wenn in der Parkierungsanlage Personal präsent ist oder diese mit optisch-elektronischen Einrichtungen beobachtet wird (Videoüberwachung), ist hiermit keine Obhuts- oder Haftungsübernahme verbunden, insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigung. Bei Videoüberwachung ist verantwortliche Stelle im Sinne des BDSG die SITA Airport IT GmbH, Parsevalstraße 7a, 40468 Düsseldorf, Tel. +49 (0)211/ 421 55001.
II. Mietpreis / Park- und Reservierungsgebühr
1. Der Mietzins (Parkgebühr) bestimmt sich nach der Verweildauer zwischen Ein- und Ausfahrt eines Fahrzeugs in die bzw. aus der Parkierungsanlage (Mietzeit). Bei Einhaltung der online gebuchten Parkzeit gelten die im Mietvertrag vereinbarten Entgelte. Sofern die Mietzeit überschritten wird gelten die in Ziffer III,4 genannten Entgelte. Dies gilt auch bei Buchung eventueller Sonderangebote, wenn die Voraussetzungen dieser Sonderangebote seitens des Mieters nicht eingehalten werden.
2. Die in der Buchungsmaske ausgewiesene Parkgebühr ist bei Produkten mit der Zahlungsart „Vorkasse“ sofort über einen der angebotenen Zahlungswege (Kreditkarte, Giropay, iDeal, etc.) zu zahlen. Eine Rückerstattung der Parkgebühren für den Fall, dass der Kunde den angemieteten Stellplatz nicht nutzt, ist nur nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (derzeit: § 537 BGB) möglich und im Übrigen ausgeschlossen.
Bei Produkten mit der Zahlungsart „Zahlung bei Ausfahrt“ ist hat der Kunde zur Einfahrt eine Einfahrtskarte verwendet (vgl. nachstehend Lit. D II 2).In diesem Fall ist die Parkgebühr vor Entfernung des Fahrzeugs unter Vorlage der Einfahrtskarte in der Parkservicezentrale vor Ort zu bezahlen.
3. Für kostenpflichtige Reservierungen ist die in der Reservierungs-/Buchungsmaske ausgewiesene Reservierungsgebühr sofort bei Buchung/Reservierung über einen der angebotenen Zahlungswege (Kreditkarte, Giropay, iDeal, etc.) zu zahlen.
4. Eine Rückerstattung der Reservierungsgebühr ist ausgeschlossen, insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde die Reservierung oder den Stellplatz nicht nutzt oder nicht innerhalb der Reservierungs-/Mietzeit in die Parkierungsanlage einfährt.
5. Sollte der Kunde bei Ausfahrt nicht in der Lage sein, die Parkgebühren zu begleichen, so ist die SITA Airport IT GmbH berechtigt, die angefallenen Parkgebühren über die bei Buchung genutzte Kreditkarte oder EC Karte einzuziehen.
III. Einstelldauer
1. Der Vertrag endet mit dem Ablauf der Mietzeit spätestens jedoch nach einer Parkdauer von 6 Wochen, es sei denn, der Vertrag wird vorher fristlos gekündigt oder etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart.
2. Für die Mietzeit ist die ordentliche Kündigung des Mietvertrages ausgeschlossen. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der Mietzeit, es sei denn, der Mietvertrag wird vorher fristlos gekündigt.
3. Der Mieter ist verpflichtet, das abgestellte Fahrzeug nach Vertragsende unverzüglich aus der Parkierungsanlage zu entfernen und nicht entrichtete Parkgebühren zu bezahlen. Kommt der Mieter seiner Räumungspflicht nicht nach, so ist die SITA Airport IT GmbH nach vorheriger schriftlicher Aufforderung unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung berechtigt, das Fahrzeug des Mieters aus der Parkierungsanlage zu entfernen. Der Mieter trägt die Kosten der Räumung, Aufbewahrung, Verwertung und Entsorgung, es sei denn, der Mieter hat die unterbliebene Räumung nicht zu vertreten.
4. Entfernt der Mieter sein Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht aus der Parkierungsanlage, schuldet der Mieter für die Zeit bis zur Entfernung Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Parkgebühren. Als ortsüblich gelten die in der Zeit bis zur Entfernung für die Parkierungsanlage, in der das Fahrzeug steht, geltenden, vor Ort aushängenden Parkgebühren.
5. Die Nutzungsentschädigung ist vor Entfernung des Fahrzeuges mittels Kreditkarte oder EC-Karte zu bezahlen. Auf Wunsch erhält der Kunde einen Beleg über die eingezogene Nutzungsentschädigung. Hat der Kunde zur Einfahrt eine Einfahrtskarte verwendet (vgl. nachstehend Lit. B VI 1 und 2), ist die Nutzungsentschädigung vor Entfernung des Fahrzeugs unter Vorlage der Einfahrtskarte in der Parkservicezentrale vor Ort zu bezahlen.
6. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für die SITA Airport IT GmbH ist insbesondere gegeben, wenn der Mieter trotz Abmahnung erneut oder weiterhin gegen die Benutzungsbestimmungen gemäß Lit. C verstößt, es sei denn, der Mieter hat den Verstoß nicht zu vertreten.
7. Bei Verstoß gegen die Benutzungsbestimmungen gemäß Lit. C oder sonstigen Besitzstörungen ist die SITA Airport IT GmbH berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters abschleppen zu lassen, sofern zwischen dem Einstellen des Fahrzeugs und der Beauftragung des Abschleppunternehmens nicht mehr als acht Stunden vergangen sind. Die SITA Airport IT GmbH ist ferner berechtigt, das Fahrzeug im Falle dringender Gefahr aus der Parkierungsanlage zu entfernen.
IV. Haftung der Vermieterin
1. Während der Dauer des Mietvertrages haftet die SITA Airport IT GmbH SITA nur auf Schadenersatz (einschließlich außervertraglicher Haftung), wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht beruht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Mieter vertraut und vertrauen darf. Zu diesen wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten gehören keine Nebenleistungen wie Shuttle- oder Gepäckservice.
2. Sofern SITA eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2.1 Die Haftung von SITA für Vermögensschäden ist demnach beschränkt pro Schadensfall auf einen Betrag von fünftausend EURO (5.000,- €) und für alle Schadensfälle unter diesem Vertrag auf einen Betrag von zehntausend EURO (10.000,- €).
2.2 Bei einer Haftung für Sachschäden ist der Schaden auf den Betrag von höchstens dreißigtausend EURO (30.000,- €) begrenzt.
2.3 Die Haftung für die Verletzung sonstiger Pflichten ist ausgeschlossen.
3. Eine Haftung von SITA Airport IT GmbH für Folgeschäden oder mittelbare Schäden einschließlich aber nicht beschränkt auf entgangenem Gewinn und ausgebliebener Einsparungen ist ausgeschlossen.
4. Die SITA Airport IT GmbH haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten und insbesondere infolge Diebstahls oder durch Beschädigungen des Fahrzeugs entstanden sind.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der Mitarbeiter der Parteien, aller in die Durchführung dieses Vertrags und/oder von einer Service Order einbezogenen verbundenen Unternehmen der Parteien sowie deren jeweilige Mitarbeiter.
6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit SITA nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften haften sowie bei Personenschäden.
V. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen der SITA Airport IT GmbH oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen und Beschädigungen der Parkierungsanlage.
VI. Zugangsmedium
1. Für die Einfahrt und Ausfahrt aus der Parkierungsanlage hat der Mieter das Ihm mit der Buchungsbestätigung übersande Zufahrtsmedium (Barcode) vor den im Einfahrt- bzw. Ausfahrtterminal dafür vorgesehenen Barcodescanner zu halten. Sollte bei der Einfahrt der als Zugangsmedium versande Barcode die Ausgabe eines Einfahrtickets auslösen ist dieses zu entnehmen und gilt dann als Berechtigungsnachweis für die Nutzung des reservierten Stellplatzes. Zur Parkgebührenermittlung ist dieses vor Verlassen des Parkbereichs in das Ausfahrtterminal einzuführen.
2. Für die SITA Airport IT GmbH gilt der jeweilige Besitzer des Zugangsmediums (Zugangs-/ Einfahrtskarte) als zur Benutzung des Fahrzeuges und des angemieteten Stellplatzes berechtigt. Die SITA Airport IT GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Berechtigung nachzuprüfen. Bei Nichtannahme des Zugangsmediums ist die Rufhilfetaste des Einfahrtsterminals zu drücken. Bei der Ausfahrt hat der Mieter das Zugangsmedium in den Ausfahrtsterminal einzuführen. Bei Zahlung an Kassierpersonal hat sich der Mieter diese quittieren zu lassen; auf der Quittung sind der Name des Kassierers, der Zahlbetrag und das Datum zu vermerken.
3. Benutzt der Mieter bei Ein- oder Ausfahrt nicht das nach Ziffer 2 hierfür vorgesehene Zugangsmedium, hat der Mieter an die SITA Airport IT GmbH einen pauschalierten Aufwendungsersatz in Höhe einer Tages-Parkgebühr zu bezahlen, es sei denn, der Mieter hat dies nicht zu vertreten oder weist nach, dass Aufwendungen nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden sind; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Unabhängig von Schadens- und Aufwendungsersatz schuldet der Mieter für die Mietzeit die geschuldete Parkgebühr.
VII. Anwendbares Recht – Gerichtsstandsvereinbarung – Übersetzungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ist der Mieter Kaufmann, so wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Geschäftssitz der Sita Airport IT GmbH, mithin Düsseldorf, vereinbart, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben.
3. Im Fall der Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt allein die deutsche Fassung rechtsverbindlich.
C. Benutzungsbestimmungen
1. Das Fahrzeug kann nur während der vor Ort ausgehängten oder sonst bekannt gegebenen Öffnungszeiten eingestellt und abgeholt werden.
2. Der Mieter ist berechtigt, in der Parkierungsanlage Personenkraftwagen ohne Anhänger abzustellen (Fahrzeuge). Motorräder dürfen nur abgestellt werden, wenn dies durch ein entsprechendes Hinweisschild ausdrücklich gestattet ist. Wohnmobile dürfen nur abgestellt werden, wenn Sie ein Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen nicht überschreiten. Voraussetzung für die Parkberechtigung ist stets, dass das abgestellte Fahrzeug haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen ist.
3. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden und zwar je Stellplatz nur ein Fahrzeug. Das Rückwärts-Einparken ist nicht gestattet. Ist Einweisungspersonal vorhanden, hat der Mieter auf dem ihm zugewiesenen Platz zu parken. Sind Stellplätze Mietern mit besonderer Berechtigung vorbehalten (z.B. Reservierte Stellplätze, Dauerparker, Behinderte, Frauen), so hat der Mieter diese auf Verlangen nachzuweisen. Nutzer reservierter Stellplätze ohne beschränkte Zufahrt haben die Reservierungsbestätigung von außen sichtbar im Fahrzeug zu hinterlegen.
4. Innerhalb der Parkierungsanlage darf das Fahrzeug höchstens mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
5. In der Parkierungsanlage ist nicht gestattet
– die Lagerung von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen sowie leeren Betriebsstoffbehältern,
– das unnötige Laufen lassen von Motoren,
– das Parken von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Motor oder sonst verkehrsunsicheren Zustand,
– der Aufenthalt in der Parkierungsanlage, sofern er nicht ausschließlich im Zusammenhang mit dem Abstellen eines Fahrzeugs steht, insbesondere das Campieren,
– die Reparatur oder Wartung von Fahrzeugen,
– die Verunreinigung der Parkierungsanlage, insbesondere durch Reinigung des Fahrzeuges, Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoff oder Öl;
– das Begehen der Fahrbahnen einschließlich der Ein- und Ausfahrten, es sei denn, es sind keine Gehwege oder Seitenstreifen vorhanden;
– das Rauchen und die Verwendung von Feuer;
– das Befahren mit Fahrrädern, Mofas, Inlineskates, Skateboards und sonstigen Fahrzeugen oder Geräten sowie deren Abstellen in der Parkierungsanlage;
– das Verteilen von Werbematerial.
6. Der Mieter hat außerdem die Anweisungen des Personals zu befolgen sowie die Verkehrszeichen und Hinweisschilder vor Ort zu beachten. Im Übrigen gelten die Flughafenbenutzungsordnung und die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend.
7. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden, die er am Parkhaus oder den sich darin befindlichen Anlagen verursacht hat unverzüglich der SITA Airport IT GmbH zu melden.
8. Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Schäden an seinem Fahrzeug bei dem für die Parkierungsanlage zuständigen und erforderlichenfalls über den Notruf zu kontaktierenden Personal vor Verlassen der Parkierungsanlage anzuzeigen und diesem Gelegenheit zur Untersuchung des Fahrzeugs zu geben. Ist dies dem Mieter ausnahmsweise nicht möglich, weil bei Ausfahrt kein Mitarbeiter verfügbar ist, oder aus sonstigen Gründen nicht zumutbar, hat die Anzeige spätestens 7 Tage nach dem Schadensfall in Textform (z.B. Email, Telefax, SMS etc.) bei der SITA Airport IT GmbH unter der in Ziffer I.2. genannten Adresse zu erfolgen. Bei nicht offensichtlichen Schäden hat die Anzeige schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens, jedenfalls aber innerhalb von 80 Tagen nach Abschluss des Parkvorgangs ebenfalls in Textform zu erfolgen (Ausschlussfristen), da aus Datenschutzgründen die Daten über den Parkvorgang anschließend gelöscht werden.
9. Verstößt der Mieter gegen seine Anzeigepflicht gemäß vorstehendem Absatz 1Ziffer C.8, sind sämtliche Schadensersatzansprüche des Mieters ausgeschlossen, es sei denn, der Mieter hat den Verstoß nicht zu vertreten. Dieser Haftungsausschluss greift nicht ein, wenn dem Mieter ein Personenschaden entstanden ist oder die SITA Airport IT GmbH den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
D. Besondere Bedingungen für die Stellplatz-Reservierung
I. Reservierungspflicht – Reservierungszeit
1. Mit Abschluss des Reservierungsvertrages durch die Vertragsbestätigung ist die SITA Airport IT GmbH verpflichtet, für den Kunden in der Vertragsbestätigung bestimmten Parkierungsanlage einen Stellplatz freizuhalten zum Zwecke des Abschlusses eines Mietvertrags gemäß nachfolgender Ziffern 2-3 sowie Lit. B II und III. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz in der in der Vertragsbestätigung bestimmten Parkierungsanlage besteht nicht.
2. Die SITA Airport IT GmbH hält für den Kunden einen reservierten Stellplatz für die Dauer von 4 Stunden gerechnet ab der in der Vertragsbestätigung genannten Einfahrtszeit frei (Reservierungszeit). Findet innerhalb der Reservierungszeit keine Einfahrt in die in der Vertragsbestätigung bestimmte Parkierungsanlage statt, so gilt die Reservierung als nicht wahrgenommen. In diesem Fall wird die Reservierung gelöscht und die SITA Airport IT GmbH ist berechtigt, den Stellplatz anderweitig zu vergeben.
3. Mit dem Einfahren in die Parkierungsanlage kommt zwischen der SITA Airport IT GmbH und dem Kunden ein Mietvertrag über einen Stellplatz zu den Bedingungen gemäß Lit. B zustande.
II. Miete
Die Parkgebühr wird bei Produkten mit der Zahlungsart „Zahlung bei Ausfahrt“ bei Ausfahrt aus der Parkierungsanlage an dem Ausfahrtsterminal nach dem Parktarif ermittelt, der zum Einfahrtszeitpunkt gilt, und ist mit der bei der Reservierung angegebenen Kredit- oder EC-Karte zu entrichten. Bei Verwendung eines Barcodes zur Einfahrt kann mit einer beliebigen Kredit- oder EC-Karte bezahlt werden. Hat der Kunde zur Einfahrt eine Einfahrtskarte (Parkticket) verwendet, muss er die Parkgebühr vor der Ausfahrt am Kassenautomaten oder unter Vorlage der Einfahrtskarte in der Parkservicezentrale vor Ort begleichen.
Bei Produkten mit der Zahlungsart „Vorkasse“ ist die in der Buchungsmaske im Internet ausgewiesene Parkgebühr sofort per Kreditkarte oder elektronischer Lastschrift zu zahlen.
III. Umbuchung
Umbuchungen und nachträgliche Änderungen der Reservierung sind zu den nachstehenden Bedingungen grundsätzlich möglich, wobei ein Wechsel des vermietenden Vertragspartners mit der Umbuchung nicht mehr vorgenommen werden kann:
Eine einmalige Umbuchung kann kostenlos vorgenommen werden. Die Reservierungsgebühr wird nicht zurückerstattet. Umbuchungen sind ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Vertragsbestätigung bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich.
Bei Umbuchungen kann der neu gewählte Parkzeitbeginn bis zu 12 Monate nach dem ursprünglich vereinbarten Parkzeitbeginn liegen.
Umbuchungen in eine andere Tarifzone sind möglich, sofern das neu gewählte Parkangebot dieselbe Zahlungsart („Vorkasse“ oder „Zahlung bei Ausfahrt“) wie das ursprünglich gebuchte aufweist.
Umbuchungen mit einer Verlängerung oder Verkürzung des ursprünglich gebuchten Parkzeitraums sind ebenfalls möglich.
Bei Umbuchungen in eine teurere Tarifzone oder Umbuchungen mit einer Verlängerung des ursprünglich gebuchten Parkzeitraums wird zusätzlich die Preisdifferenz zum ursprünglich gebuchten Parkangebot berechnet. Bei Produkten mit der Zahlungsart „Vorkasse“ wird Ihre Kredit- oder EC-Karte mit Abschluss der Umbuchung mit der entsprechenden Preisdifferenz belastet. Bei Produkten mit der Zahlungsart „Zahlung bei Ausfahrt“ zahlen Sie die Parkgebühren direkt vor Ort an der Schranke per Kredit- oder EC-Karte (die Parkgebühren berechnen sich nach Ihrem tatsächlichen Aufenthalt und werden vor Ort laut Tarifaushang des jeweiligen Parkplatzes berechnet).
Bei Umbuchungen in eine günstigere Tarifzone oder Umbuchungen mit einer Verkürzung des ursprünglich gebuchten Parkzeitraums wird der Differenzbetrag bei Produkten mit der Zahlungsart „Vorkasse“ nicht zurückerstattet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Parkvogel GmbH (Parkhäuser P4, P5 und Parkplatz P23)
- AGB gültig ab 01.12.2020
A. Vorbemerkung
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Verhältnis zwischen Ihnen (im Folgenden: „Kunde“) und der Parkvogel GmbH, Im Regus Büro Center, Bismarckstr. 100, D-41061 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Christian Jahncke (im Folgenden: „Parkvogel“ oder „wir“).
Bevor Sie unsere Website nutzen und oder die von uns angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen, lesen Sie bitte die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“).B. Rechtsverhältnis zwischen dem Nutzer und der Parkvogel GmbH bzw. der Leistungserbringerin
I. Reservierungsvertrag
Wir treten als Vermittler der auf dem Portal www.parkvogel.de angebotenen Parkplatzvermietung (im Folgen-den insgesamt: „Leistungen“) auf und nehmen für Sie die gewünschte Reservierung bei der Leistungserbringe-rin vor. Sie sind als Reservierender unser Vertragspartner für den Reservierungsvertrag.
Diese AGB gelten ausschließlich für den zwischen Ihnen und uns geschlossenen Reservierungsvertrag. Maß-geblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung. Unsere Pflichten beschränken sich dabei auf die Reservierungsleistung. Die ordnungsgemäße Erfüllung der vermittelten (Haupt-)Leistung als solche gehört nicht zu den Vertragspflichten. Sollten wir mit den jeweiligen Leistungserbringerinnen von Ihrem Auftrag abweichende Entgelte vereinbaren, werden wir die sich hieraus ergebenden Mehrkosten tragen beziehungs-weise Erlöse einbehalten.
Sofern im Rahmen des Buchungsvorgangs die Möglichkeit besteht, Sonderwünsche anzugeben, sind diese stets unverbindlich. Wir werden diese an die Leistungserbringerin weiterleiten, können jedoch keine Garantie dafür übernehmen, dass diesen Wünschen entsprochen wird.
II. Hauptvertrag
Der jeweilige Hauptvertrag über die Parkplatzmiete kommt zwischen Ihnen als Reservierendem und der jeweili-gen Parkhausbetreiberin als Vermieterin („Leistungserbringerin“) zustande (vgl. nachfolgenden Abschnitt C II. f.).
Das Vertragsverhältnis betreffend die Hauptleistung wird durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (auch: Allgemeine Einstellbedingungen) geregelt, die die Leistungserbringerin vorgibt und die wir Ihnen nachfolgend unter Abschnitt D zur Kenntnis bringen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, da sich hieraus vertragsrelevante Informationen (z.B. Zahlungs-, Rücktrittsbedingungen, Haftungsregelungen usw.) ergeben.C. Allgemeine Online-Vertragsbedingungen
I. Buchungsvorgang
Über die Webseite www.parkvogel.de wird ein Onlinereservierungssystem für die Parkraumnutzung auf dem von Ihnen ausgesuchten Gelände zur Verfügung gestellt mit einer Angabe der buchbaren Parkplätze mit Details zum Parkplatz. Über das System müssen für die Parkplatzreservierung Vorname, Name, Adresse, Datum und Uhrzeit der gewünschten Ein- und Ausfahrt eingegeben werden.
Entsprechend der getroffenen Auswahl erhält der Kunde ein Angebot zur Reservierung vorhandener Parkmöglichkeiten unter Angabe des Parkbereichs, und des Preises (inkl. USt. zzgl. Reservierungsgebühr).
Im nächsten Schritt folgt die Eingabe der persönlichen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontaktdaten).
Eine Bezahlung der Reservierung ist mittels Kreditkarte, Paypal oder iDEAL möglich. Entsprechend der gewählten Zahlungsart ist die Angabe der Zahlungsmittelinformationen erforderlich.
Als Nachweis der Einfahrtberechtigung dient der von der Parkvogel GmbH im Rahmen der Reservierungsbe-stätigung elektronisch übersandte Barcode, den der Kunde bei der Einfahrt in die reservierte Parkierungsanla-ge sauber ausgedruckt auf Papier oder auf einem Mobilgerät mit sauberem und unbeschädigtem Bildschirm vor den Scanner der Einfahrtschranke zu halten hat.
Vor Abschluss der Buchung erhält der Kunde eine Übersicht über seine Auswahl und die von ihm eingegebenen persönlichen Daten und Zahlungsdaten. Für den Abschluss der Buchung ist es erforderlich, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäfts- und Einstellbedingungen, die Datenschutzbestimmungen sowie den Hinweis zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU zur Kenntnis nimmt und sich mit deren Geltung durch Setzen eines Häkchens einverstanden erklärt.
Die Buchung wird abgeschlossen mit Absenden des Online-Formulars durch Klicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“.
Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Eingaben jederzeit bis zum Absenden des Online-Vertragsformulars durch Vor- und Zurücknavigieren zwischen den einzelnen Schritten zu korrigieren.Weitere Informationen zur Online-Parkplatzbuchung finden Sie hier und in der Rubrik „FAQ“ (häufig gestellte Fragen) unter www.parkvogel.de/faq.
Bei Fragen und technischen Problemen im Zusammenhang mit der Online-Buchung stehen wir Ihnen telefonisch unter +49 (0) 211 421-55550 oder per E-Mail an P4(at)parkvogel.de bzw. P5(at)parkvogel.de bzw. P23(at)parkvogel.de zur Verfügung.
II. Vertragsschluss
a. Mit der Bereitstellung des Online-Reservierungs-/Buchungssystems ist kein rechtsverbindliches Angebot der Parkvogel GmbH verbunden, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, uns ein Angebot zum Abschluss eines Reservierungsvertrages für einen Stellplatz zu unterbreiten.
b. Durch Absenden des Online-Vertragsformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Reservierungsvertrages für einen Stellplatz ab.
c. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt durch eine Bestätigung der Parkvogel GmbH, welche unverzüglich nach Erhalt des Angebots und erfolgter Prüfung der Verfügbarkeit von Parkplätzen durch die Parkvogel GmbH erfolgt (Vertragsbestätigung).
d. Mit Abschluss des Reservierungsvertrages durch die Vertragsbestätigung gewährleistet Parkvogel, dass durch die Leistungserbringerin (Vermieterin) für den Kunden in der Parkierungsanlage, die in der Vertragsbe-stätigung bestimmt wurde, ein Stellplatz freigehalten wird zum Zwecke des Abschlusses eines Mietvertrages gemäß nachfolgender Buchstaben e-f.
e. Die Vermieterin hält für den Kunden einen reservierten Stellplatz für die Dauer von 4 Stunden gerechnet ab der Einfahrtszeit, die in der Vertragsbestätigung genannt wurde, frei (Reservierungszeit). Findet innerhalb der Reservierungszeit keine Einfahrt in die Parkierungsanlage statt, so gilt die Reservierung als nicht wahrgenommen. In diesem Fall wird die Reservierung gelöscht und die Vermieterin ist berechtigt, den Stellplatz anderweitig zu vergeben.
f. Der eigentliche Stellplatzmietvertrag (Hauptvertrag), über den im Rahmen des online abgeschlossenen Re-servierungsvertrages reservierten Stellplatz, kommt zwischen dem Kunden und der in der Reservierung genau bezeichneten Leistungserbringerin durch Einfahrt mit Kraftfahrzeug während der Reservierungszeit in die Par-kierungsanlage zustande. Der Stellplatzmietvertrag wird zu den in der Vertragsbestätigung genannten Kosten und zu den Bedingungen gem. nachfolgendem Abschnitt D dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ge-schlossen.III. Besondere Bedingungen für Umbuchung / Stornierung
1. Umbuchungen und nachträgliche Änderungen der Reservierung sind zu den nachstehenden Bedingungen grundsätzlich möglich, wobei ein Wechsel des vermietenden Vertragspartners mit der Umbuchung nicht mehr vorgenommen werden kann:
1.1 Eine einmalige Umbuchung kann kostenlos vorgenommen werden. Die Reservierungsgebühr wird nicht zurückerstattet. Umbuchungen sind ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Vertragsbestätigung bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich.
1.2 Bei Umbuchungen kann der neu gewählte Parkzeitbeginn bis zu 12 Monate nach dem ursprünglich verein-barten Parkzeitbeginn liegen.
1.3 Umbuchungen in eine andere Tarifzone sind möglich, sofern das neu gewählte Parkangebot dieselbe Zah-lungsart „Zahlung bei Ausfahrt“) wie das ursprünglich gebuchte aufweist.
1.4 Umbuchungen mit einer Verlängerung oder Verkürzung des ursprünglich gebuchten Parkzeitraums sind ebenfalls möglich.
Bei Umbuchungen in eine teurere Tarifzone oder Umbuchungen mit einer Verlängerung des ursprünglich ge-buchten Parkzeitraums wird zusätzlich die Preisdifferenz zum ursprünglich gebuchten Parkangebot berechnet. Bei den über Parkvogel reservierbaren Produkten handelt es sich um solche mit der Zahlungsart „Zahlung bei Ausfahrt“: hier zahlen Sie die Parkgebühren direkt vor Ort (die Parkgebühren berechnen sich nach Ihrem tat-sächlichen Aufenthalt und werden vor Ort laut Tarifaushang des jeweiligen Parkplatzes berechnet).2. Im Übrigen ist eine Rückerstattung der Parkgebühren für den Fall, dass der Kunde den angemieteten Stell-platz nicht nutzt, nur nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (derzeit: § 537 BGB) möglich.
3. Das Widerrufsrecht wird von den vorstehenden Regelungen dieses Abschnitts III. nicht berührt und bleibt gemäß den Regelungen von Abschnitt V. bestehen.
IV. Gewährleistung, Haftung
Parkvogel garantiert keine jederzeitige ununterbrochene Verfügbarkeit der bereitgestellten Webpräsenz und/oder der Internetbuchungsmaschine. Parkvogel haftet zudem nicht für technische Störungen, die in den Zuständigkeitsbereich anderer Unternehmen fallen (z.B. Störungen bei Zugangsprovidern).
Parkvogel haftet für von ihr, ihren Mitarbeitern, ihren gesetzlichen Vertretern, ihren Erfüllungsgehilfen und Subunternehmen verursachte Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen oder für die das Produkthaftungsgesetz eine zwingende Haftung vorsieht oder soweit Parkvogel eine Garantie abgegeben hat.
Im Übrigen haftet Parkvogel im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertrags-pflicht und nur für unmittelbare und vorhersehbare Schäden. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Sofern Parkvogel auf den von ihr eingesetzten IT-Systemen den vertraglichen Vereinbarungen/Anlagen ent-sprechende Schutzprogramme gegen schädliche Programme wie Viren, Trojaner und Würmer betreibt, ist die Haftung von Parkvogel für solche durch schädliche Programme verursachten Schäden ausgeschlossen, die trotz korrekter Anwendung dieser Schutzprogramme eintreten. Entsprechendes gilt hinsichtlich der Verantwort-lichkeit von Parkvogel für Angriffe über Netzwerke.V. Widerrufsbelehrung
Der Reservierungsvertrag kann nach Maßgabe der nachfolgenden Hinweise vom Kunden im Rahmen des ge-setzlichen Widerrufsrechts widerrufen werden, wenn er bei Abschluss des Mietvertrages als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelte. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind natürliche Personen, die den Mietver-trag zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung (d.h. Ihre online-Parkplatzreservierung) innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss (d.h. nach Erhalt der Vertragsbestätigung) ohne Angabe von Gründen widerrufen. Geben Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von weniger als zwei Wochen vor dem gewünschten Termin für die Stellplatzmiete ab, so endet die Frist zum Widerruf spätestens am Tag der Nutzung des Stellplatzes mit der Einfahrt ins Parkhaus. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertrags-schluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß §§ 312c, 312d Abs. 1, 312g Abs.1, 355 BGB in Verbindung mit Artikel 246a EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Ab-sendung des Widerrufs.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Reservierungsvertrag zu widerrufen, in-formieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorge-schrieben ist:
Muster-Widerrufsformular(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An die
Parkvogel GmbH
Im Regus Büro Center
Bismarckstraße 100
41061 Mönchengladbach
E-Mail: P4(at)parkvogel.de oder P5(at)parkvogel.de oder P23(at)parkvogel.deHiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Reservierung eines Stell-platzes:
-
Reserviert am ……….. (Datum einfügen)/für den Zeitraum ……………….(Buchungszeitraum einfügen) für das Kfz mit dem Kennzeichen ………… (Kfz-Kennzeichen einfügen)
-
Name des/der Verbraucher(s)
-
Anschrift des/der Verbraucher(s)
-
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
-
Datum(*) Unzutreffendes streichen.
Der Widerruf ist zu richten an:
Parkvogel GmbH
Im Regus Büro Center
Bismarckstraße 100
41061 MönchengladbachE-Mail: P4(at)parkvogel.de oder P5(at)parkvogel.de oder P23(at)Parkvogel.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind, sofern erfolgt, die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzu-gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leis-tung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
VI. Europäische Online-Streitbeilegungsplattform
Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergericht-liche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.
An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle muss die Parkvogel GmbH nicht teil-nehmen. Wir ziehen es vor, Ihre Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht an einem solchen Streitbeilegungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt.
VII. Anwendbares Recht, Gerichtsstandsvereinbarung, Übersetzungen
1. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die zwingenden Vorschriften des Rechts des Landes, in dem er sich gewöhnlich aufhält.
2. Außerhalb des Bereiches verbraucherschützender Normen gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kolli-sionsregeln des Internationalen Privatrechts.
3. Ist der Mieter Kaufmann, so wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Geschäftssitz der Parkvogel GmbH, mithin Mönchengladbach, vereinbart, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben.
4. Im Fall der Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt allein die deutsche Fassung rechtsverbindlich.D. Allgemeine Einstellbedingungen und Benutzungsbestimmungen für Parkplätze am Flughafen Düsseldorf
Die folgenden Allgemeinen Einstellbedingungen und Benutzungsbestimmungen gelten für die Nutzung des online reservierten Parkplatzes der Flughafen Düsseldorf GmbH, es sei denn, es ist in den Besonderen Be-dingungen für die Parkplatz-Reservierung etwas abweichend davon geregelt.
I. Mietvertrag
1. Mit Abschluss des Stellplatzmietvertrages durch die Einfahrt in die reservierte Parkierungsanlagen während der Reservierungszeit ist die Flughafen Düsseldorf GmbH als Vermieterin verpflichtet, dem Kunden als Mieter in der in der von der Parkvogel GmbH übersandten Vertragsbestätigung bestimmten Parkierungsanlage für die in der Vertragsbestätigung bestimmte Einstelldauer (Mietzeit) einen Stellplatz gegen Zahlung der in der Vertragsbestätigung genannten Miete (Parkgebühren) zum Gebrauch zu überlassen. Während der Mietzeit ist der Mieter zur einmaligen Ein- und Ausfahrt in die Parkierungsanlage berechtigt (kein Dauermietvertrag). Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz in der in der Vertragsbestätigung genannten Parkierungsanlage besteht nicht.
2. Bewachung, Überwachung, Verwahrung und Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Mietvertrages. Auch wenn in der Parkierungsanlage Personal präsent ist oder der Parkraum mit optisch-elektronischen Einrichtungenbeobachtet wird (Videoüberwachung), ist hiermit keine Obhuts- oder Haftungs-übernahme verbunden, insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigung durch andere Mieter oder sonsti-ge Dritte. Bei Videoüberwachung ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO die Vermieterin (Name und Anschrift s. Präambel).
3. Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Schäden an seinem Fahrzeug beim Personal, das für die Parkie-rungsanlage zuständig ist und erforderlichenfalls über den Notruf kontaktiert werden muss, vor Verlassen der Parkierungsanlage anzuzeigen und diesem Gelegenheit zur Untersuchung des Fahrzeugs zu geben. Ist dies dem Mieter ausnahmsweise nicht möglich oder nicht zumutbar, hat die Anzeige spätestens 14 Tage nachdem Schadensfall schriftlich bei der Vermieterin unter der in Abschnitt C II. f. genannten Adresse zu erfolgen. Bei nicht offensichtlichen Schäden hat die Meldung schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens zu geschehen (Ausschlussfristen).
4. Verstößt der Mieter gegen seine Anzeigepflicht gemäß vorstehendem Absatz, sind sämtliche Schadenser-satzansprüche des Mieters gegen die Vermieterin ausgeschlossen, es sei denn, der Mieter hat den Verstoß nicht zu vertreten. Dieser Haftungsausschluss greift nicht ein, wenn dem Mieter ein Personenschaden entstan-den ist oder die Vermieterin den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
II. Mietpreis/ Parkgebühr
1. Die Miete („Parkgebühr“) bestimmt sich nach der Verweildauer zwischen Ein- und Ausfahrt eines Fahrzeugs in die bzw. aus der Parkierungsanlage („Mietzeit“) bzw. der in der Vertragsbestätigung ausgewiesenen Mietzeit, sofern diese vom Kunden eingehalten wird. Die Parkgebühr ist nach der bei Einfahrt des Fahrzeuges gelten-den Preisliste, die vor Ort aushängt bzw. nach Maßgabe der Vertragsbestätigung zu entrichten.
2. Die Parkgebühr ist vor der Ausfahrt am Kassenautomaten mit dem an der Einfahrt erhaltenen Parkticket zu bezahlen. Bei Verwendung eines Barcodes zur Einfahrt kann eine beliebige Kredit- oder EC-Karte benutzt wer-den. Hat der Kunde zur Einfahrt eine Einfahrtskarte (Parkticket) verwendet (vgl. nachstehend Abschnitt VI., Ziff. 1 und 2), ist die Parkgebühr vor der Ausfahrt am Kassenautomaten oder unter Vorlage der Einfahrtskarte in der Parkservicezentrale vor Ort zu begleichen.
III. Einstelldauer, Höchstparkdauer, Kündigung, Nutzungsentschädigung
1. Der Vertrag endet mit dem Ablauf der Mietzeit, es sei denn, der Vertrag wird vorher fristlos gekündigt oder etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart. Für die Mietzeit ist die ordentliche Kündigung des Mietvertrages ausgeschlossen.
2. Die Höchsteinstelldauer beträgt 6 Wochen. Der Mieter ist verpflichtet, das abgestellte Fahrzeug nach Ver-tragsende bzw. nach Ablauf der Höchstparkdauer unverzüglich aus der Parkierungsanlage zu entfernen und nicht entrichtete Parkgebühren zu bezahlen. Kommt der Mieter seiner Räumungspflicht nicht nach, so ist die Vermieterin nach vorheriger schriftlicher Aufforderung unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung berechtigt, das Fahrzeug des Mieters aus der Parkierungsanlage zu entfernen. Der Mieter trägt die Kosten der Räumung, Aufbewahrung, Verwertung und Entsorgung, es sei denn, der Mieter hat die unterblie-bene Räumung nicht zu vertreten.
3. Entfernt der Mieter sein Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit bzw. nach Ablauf der Höchsteinstelldauer nicht aus der Parkierungsanlage, schuldet der Mieter für die Zeit bis zur Entfernung eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Parkgebühren ausweislich der bei Einfahrt des Fahrzeugs geltenden Preisliste, die vor Ort in der Parkierungsanlage aushängt.
4. Die Nutzungsentschädigung ist vor der Ausfahrt am Kassenautomaten vor Ort zu entrichten.
5. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für die Vermieterin ist insbesondere gegeben, wenn der Mieter trotz Abmahnung erneut oder weiterhin gegen die Benutzungsbestimmungen gemäß Abschnitt VIII. verstößt, es sei denn, der Mieter hat das Vergehen nicht zu vertreten.
6. Bei Verstoß gegen die Benutzungsbestimmungen gemäß Abschnitt VIII. oder sonstigen Besitzstörungen ist die Vermieterin berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters abschleppen zu lassen, sofern zwischen dem Einstellen des Fahrzeugs und der Beauftragung des Abschleppunternehmens nicht mehr als 8 Stunden vergangen sind. Die Vermieterin ist ferner befugt, das Fahrzeug im Falle dringender Gefahr aus der Parkie-rungsanlage zu entfernen.
IV. Haftung der Vermieterin
1. Während der Dauer des Mietvertrages haftet die Vermieterin für Schäden, die nachweislich durch Pflichtver-letzungen von ihr, ihren Angestellten oder Beauftragten schuldhaft verursacht wurden. Die Vermieterin haftet demnach nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantwor-ten und insbesondere infolge Diebstahls oder durch Beschädigungen des Fahrzeugs entstanden sind.
2.Die Vermieterin haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Vermieterin nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruht, (Personenschaden) oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Mieter vertraut und vertrauen darf.
3. Soweit die Haftung der Vermieterin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Vermieterin in Zusammenhang mit dem Miet-vertrag.
V. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen der Vermieterin oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen und Beschädigungen der Parkierungsanlage. Eine weitergehende gesetzliche Haftung des Mieters bleibt hiervon unberührt.
VI. Zugangsmedium
1. Für die Einfahrt in die Parkierungsanlage hat der Mieter den bereitgestellten Barcode zu benutzen. Im An-schluss wird ein Parkticket zum Entrichten der Parkkosten erzeugt, das vor Ausfahrt am Kassenautomat be-zahlt werden muss.
2. Ist eine Verwendung des bereitgestellten Barcodes aus technischen Gründen nicht möglich, ist vom Kunden vor Ort eine Einfahrtskarte (Parkticket) zu ziehen, die er bei der Einfahrt in den Einfahrtsterminal einzuführen hat und die vor der Ausfahrt am Kassenautomaten bezahlt werden muss. Für die Vermieterin hat der jeweilige Besitzer des Zugangsmediums (Zugangs-/ Einfahrtskarte) das Recht zur Benutzung des Fahrzeuges und des angemieteten Stellplatzes. Die Vermieterin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesen Anspruch nachzuprü-fen. Bei Nichtannahme des Zugangsmediums ist die Rufhilfetaste des Einfahrtsterminals zu drücken. Bei der Ausfahrt führt der Mieter das Zugangsmedium in den Ausfahrtsterminal ein. Bei dem hierzu autorisierten Kas-sierpersonal sind Zahlungen nur dann zu entrichten, wenn die Bezahlung per Zugangskarte aus technischen Gründen nicht möglich ist. Bei Zahlung an das Kassierpersonal erhält der Mieter eine Quittung, auf der der Name des Kassierers, der Zahlbetrag und das Datum zu vermerken sind.
3. Benutzt der Mieter bei der Ausfahrt nicht das nach Ziffer 2 hierfür vorgesehene Zugangsmedium, hat der Mieter an die Vermieterin einen pauschalierten Aufwendungsersatz in Höhe einer Tagesparkgebühr zu bezah-len, es sei denn, der Mieter hat dies nicht zu vertreten oder weist nach, dass Aufwendungen nicht oder we-sentlich niedriger als die Pauschale entstanden sind; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Unabhängig von Schadens- und Aufwendungsersatz schuldet der Mieter für die Mietzeit die ge-schuldete Parkgebühr.
VII. Anwendbares Recht, Gerichtsstandsvereinbarung, Übersetzungen
1. Ist der Mieter Verbraucher, gelten die zwingenden Vorschriften des Rechts des Landes, in dem sich der Mieter gewöhnlich aufhält.
2. Außerhalb des Bereiches verbraucherschützender Normen gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kolli-sionsregeln des Internationalen Privatrechts.
3. Ist der Mieter Kaufmann, so wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Geschäftssitz der Vermieterin, mithin Düsseldorf, vereinbart, es sei denn, ein anderer Ge-richtsstand ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben.
4. Im Fall der Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt allein die deutsche Fassung rechtsverbindlich.
VIII. Allgemeine Benutzungsbestimmungen
1. Das Fahrzeug kann nur während der vor Ort ausgehängten oder sonst bekannt gegebenen Öffnungszeiten eingestellt und abgeholt werden.
2. Der Mieter ist berechtigt, in der Parkierungsanlage Personenkraftwagen ohne Anhänger abzustellen (Fahr-zeuge). Motorräder dürfen nur geparkt werden, wenn dies durch ein entsprechendes Hinweisschild ausdrück-lich gestattet ist. Voraussetzung für die Parkberechtigung ist stets, dass das abgestellte Fahrzeug haftpflicht-versichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen ist.
3. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden, und zwar je Stellplatz nur ein Fahrzeug. Das Rückwärts-Einparken ist nicht gestattet. Arbeitet Einweisungspersonal vor Ort, hat der Mieter auf dem ihm zugewiesenen Platz zu parken. Sind Stellplätze Mietern mit besonderer Berechtigung vorbehalten (z.B. Dauerparker, Behinderte), so hat der Mieter diese auf Verlangen nachzuweisen.
4. Innerhalb der Parkierungsanlage darf das Fahrzeug höchstens mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
5. Folgendes ist in der Parkierungsanlage nicht gestattet:
• das Abstellen von Anhängern;
• das unberechtigte Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Stellplatzmarkierungen wie z. B. im Fahrbahnbe-reich, auf zwei Stellplätzen, vor Notausgängen, auf Behindertenparkplätzen, auf als reserviert gekennzeichne-ten Parkplätzen oder auf schraffierten Flächen.
• die Lagerung von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen sowie leeren Betriebsstoffbehältern;
• das unnötige Laufenlassen von Motoren;
• die Belästigung der Nachbarschaft durch Abgase und Geräusche, insbesondere durch längeres Laufenlas-sen oder Ausprobieren des Motors und durch Hupen;
• das Parken von Fahrzeugen mit undichtem Tank, Motor, beschädigtem Öl-, Kühlwasser-, Klimaanlagenbehäl-ter und Vergaser oder mit den Betrieb der Parkeinrichtung gefährdenden Schäden bzw. in sonst verkehrsunsi-cherem Zustand;
• das Betanken des Fahrzeugs;
• der Aufenthalt in der Parkierungsanlage, sofern er nicht ausschließlich im Zusammenhang mit dem Abstellen eines Fahrzeugs steht, insbesondere das Campieren;
• die Reparatur oder Wartung von Fahrzeugen;
• die Verunreinigung der Parkierungsanlage, insbesondere durch Reinigung des Fahrzeuges, Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoff oder Öl;
• das Begehen der Fahrbahnen einschließlich der Ein- und Ausfahrten, außer es sind keine Gehwege oder Seitenstreifen vorhanden;
• das Rauchen und die Verwendung von Feuer;
• das Befahren mit Fahrrädern, Mofas, Inlineskates, Skateboards und sonstigen Fahrzeugen oder Geräten sowie deren Abstellen in der Parkierungsanlage;
• das Verteilen von Werbematerial.
6. Der Mieter hat außerdem die Anweisungen des Personals zu befolgen sowie die Verkehrszeichen und Hin-weisschilder vor Ort zu beachten. Im Übrigen gelten die Flughafenbenutzungsordnung der Flughafen Düssel-dorf GmbH und die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend.Download: AGB der Parkvogel GmbH (Parkhäuser P4, P5 und Parkplatz P23) gültig ab 01.12.2020 (PDF, 256 KB)